Hornissen, Hummeln und Wildbienen stehen unter besonderem Artenschutz. Während die meisten Wildbienenarten einzeln leben, gehören Hornissen und Hummeln zu den staatenbildenden Insekten. Ihre Nester überleben aber nicht länger als einen Sommer. Bei Konflikten mit diesen Arten dürfen Sie das Nest nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernen lassen.
Für die übrigen staatenbildenden Wespenarten ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich, staatenbildende Wespennester unterliegen lediglich den allgemeinen Bestimmungen des Artenschutzes. Hier muss ein vernünftiger Grund für die Entfernung vorliegen, z.B. das Vorliegen einer Allergie.
Alle genannten Insektenarten erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren Massenbestände von anderen Insekten, viele Hummeln bestäuben für Honigbienen unzugängliche Blüten und sorgen zusammen mit anderen Wildbienen für reiche Ernten in Landwirtschaft und Gärten.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an.
Die Nester sozialer Arten werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen, bei einigen Arten auch Mäusehöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 2 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
- heftige, schnelle Bewegungen,
- längeres Verstellen der Flugbahn,
- Erschütterungen des Nestes,
- Manipulationen am Nest oder Flugloch,
- direktes Anatmen der Tiere.
Außerhalb des Nestbereichs sind die Tiere meist friedlich. Konflikte können zum Beispiel durch das Abdecken von Speisen und das Anbringen von Fliegengaze an Fenstern minimiert werden. Versuchen Sie sich mit den nicht-geschützten Wespen zu arrangieren.
Die Entfernung von Nestern sollte nur von sach- und fachkundigen Experten vorgenommen werden.