Zwischenprüfung in einem dualen Ausbildungsberuf ablegen
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach:1738
24907 Flensburg
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Postanschrift
Postfach:41 64
24040 Kiel
Adresse
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Zuständige Mitarbeiter
Frau Eike BurmeisterFrau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Westring 496
24114 Kiel
Leistungsbeschreibung
Die Zwischenprüfung zeigt, was Sie in Ihrer Ausbildung bisher gelernt haben. Geprüft werden die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Sie müssen an der Zwischenprüfung teilnehmen. Nur dann können Sie später zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ein gutes Ergebnis kann eine Voraussetzung dafür sein, dass Sie früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ob das möglich ist, hängt von den geltenden Regeln ab.
In manchen Fällen müssen Sie keine Zwischenprüfung absolvieren. Das gilt für Berufe, in denen die Abschlussprüfung in 2 zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet oder wenn Ihnen bereits eine andere abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2 Jahren angerechnet wurde.
Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil. Je nach Beruf gibt es zusätzlich einen praktischen Teil. Die beiden Teile finden meist an verschiedenen Tagen statt. Die schriftliche Prüfung schreiben alle Auszubildenden in Deutschland am selben Tag und zur selben Uhrzeit.
Die Zwischenprüfung findet meist etwa in der Mitte der Ausbildungszeit statt. Genaue Angaben dazu finden Sie in Ihrer Ausbildungsordnung. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle in Ihrer Region organisiert. Das ist zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wenn Sie eine Umschulung machen, können Sie auf Antrag ebenfalls an einer Zwischenprüfung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie oder der Träger der Umschulung die Kosten der Prüfung bezahlen.
Verfahrensablauf
- In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle über die anstehende Zwischenprüfung.
- Nachdem Sie zur Zwischenprüfung angemeldet sind, erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Am Tag der Zwischenprüfung müssen Sie sich am Prüfort mit einem Identitätsnachweis ausweisen.
- Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
- Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
- Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein.
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Zwischenprüfung
- gegebenenfalls Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”