Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgrüdnung und Unternehmensförderung
Adresse
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Leistungsbeschreibung
Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffverkehr
- Seeverkehr
Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.
Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
- Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
- Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
- Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.
Zuständigkeit
zuständige Industrie- und Handelskammer
Voraussetzungen
- Sie verfügen über:
- geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
- die theoretischen Unterrichtseinheiten
- die praktischen Lehrgangsteile
- geeignetes Unterrichtsmaterial
- geeignete Lehrpläne
- qualifiziertes Lehrpersonal
- geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
- für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
- Stundeneinteilung mit Pausen
- zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
- Art des Unterrichts, zum Beispiel:
- Vortrag
- Lehrgespräch
- technische Medien
- Filmvortrag
- Übungen
- Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
- Nachweise über beruflichen Werdegang
- Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
- Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
- Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
- Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
- Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage
Rechtsgrundlage
- § 5 Absatz 1 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
- § 7 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
- § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)