Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgrüdnung und Unternehmensförderung

Adresse
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)

Leistungsbeschreibung

Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.

Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.

Zuständigkeit

zuständige Industrie- und Handelskammer

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • geeignete Lehrpläne
    • qualifiziertes Lehrpersonal

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
  • für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung mit Pausen
    • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
    • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
      • Vortrag
      • Lehrgespräch
      • technische Medien
      • Filmvortrag
      • Übungen
  • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
    • Nachweise über beruflichen Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen