Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau Anke Keilmann
Telefon +49 4331 202-513
Telefax +49 4331 202-527

Herr Jörg Taubert
Telefon +49 4331 202-618
Telefax +49 4331 202-527

Leistungsbeschreibung

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Online-Dienst

Voraussetzungen

Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise und kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?