Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Wohnpflegeaufsicht

Adresse
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau Cathrin Bieder
Telefon +49 4331 202-404
Telefax +49 4331 202-7271

Herr Frank Christen
Telefon +49 4331 202-1292
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Sabine Devich-Henningsen
Telefon +49 4331 202-423
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Vanessa Geisler
Telefon +49 4331 202-7270
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Brigitte Herffs
Telefon +49 4331 202-1237
Telefax +49 4331 202-7271

Herr Melf Hollander
Telefon +49 4331 202-7113
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Kathrin Lüthge
Telefon +49 4331 202-596
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Stephanie Supploy
Telefon +49 4331 202-425
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Jana Wirtz
Telefon +49 4331 202-7287
Telefax +49 4331 202-7271

Frau Christine Wustmann
Telefon +49 4331 202-7241
Telefax +49 4331 202-7271

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erstmals rechtliche Betreuungen übernehmen möchten, müssen Sie ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen. Zuständig ist die sogenannte Stammbehörde – das ist die Betreuungsbehörde in dem Bezirk, in dem Sie künftig tätig sein werden. Die Behörde prüft vor der Registrierung, ob ein Bedarf an weiteren beruflichen Betreuerinnen und Betreuern besteht, ob Sie grundsätzlich geeignet sind, rechtliche Betreuungen zu übernehmen, und ob Sie für konkrete Betreuungsfälle persönlich geeignet erscheinen.

Den Antrag auf Registrierung stellen Sie bei Ihrer Stammbehörde. Dafür müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen: ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, jeweils nicht älter als drei Monate, den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Erklärung darüber, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist. Zudem müssen Sie erklären, ob Ihnen in den letzten drei Jahren eine Registrierung als beruflicher Betreuerin versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde. Darüber hinaus ist ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Stammbehörde (zuständige Betreuungsbehörde bei den Kreisen oder kreisfreien Städten)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),

  • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (ebenfalls nicht älter als drei Monate),

  • ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung,

  • eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren, ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie anhängig ist,

  • eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde,

  • ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis).

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage