Gesellenprüfung: Teil 1

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Handwerkskammer Flensburg

Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift

Postfach:1738
24907 Flensburg

Leistungsbeschreibung

Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (sogenannte gestreckte Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit, mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt.
Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.

Die Gesellenprüfung Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.

Das Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung ist für Auszubildende (Lehrlinge) gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Formulare