Kampfmittelbeseitigung

Zuständige Stelle(n)

Landeskriminalamt

Adresse
Mühlenweg 166
24116 Kiel

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Adresse
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift

Postfach:7125
24171 Kiel

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
  • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
  • an den Notruf 110.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel  (Kampfmittelverordnung)

Was sollte ich noch wissen?

Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).