Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nicole Biermann
+49 4331 202-648
+49 4331 202-205Frau Anja Dieckmann
+49 4331 202-650
+49 4331 202-205Herr Mario Kretschmann
+49 4331 202-646
+49 4331 202-205Frau Jutta Kuhr
+49 4331 202-647
+49 4331 202-205Frau Sonja Rathje
+49 4331 202-677
+49 4331 202-205Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Adresse
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Adresse
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Meyer
+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29Frau Ulrike Mühlenbeck
+49 4351 66676-12
+49 4351 66676-29Frau Silke Ost
+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Adresse
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Postanschrift
Postfach:905
24758 Hohenwestedt
Leistungsbeschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.