Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Adresse
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Adresse
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Adresse
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Postanschrift
Postfach:905
24758 Hohenwestedt
Leistungsbeschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.