Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau Jutta Kuhr
Telefon +49 4331 202-647
Telefax +49 4331 202-205

Frau Sonja Rathje
Telefon +49 4331 202-677
Telefax +49 4331 202-205

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz

Adresse
Teichkoppel 72
24161 Altenholz

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Adresse
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde

Zuständige Mitarbeiter

Frau Ulrike Mühlenbeck
Telefon +49 4351 66676-12
Telefax +49 4351 66676-29

Frau Silke Ost
Telefon +49 4351 66676-10
Telefax +49 4351 66676-29

Frau Yvonne Winzer
Telefon +49 4351 66676-14
Telefax +49 4351 66676-29

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt

Adresse
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Postanschrift

Postfach:905
24758 Hohenwestedt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Voraussetzungen

  • Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
    • zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
    •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
    •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
  • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

  • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
  • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.

Weiterführende Informationen