Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz

Adresse
Teichkoppel 72
24161 Altenholz

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Adresse
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt

Adresse
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Postanschrift

Postfach:905
24758 Hohenwestedt

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde und Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeug mitführen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) gilt als Nachweis, dass Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, und ist wichtig zum Beispiel:

  • beim Verkauf
  • beim An-, Um- und Abmelden
  • bei der Finanzierung. Dabei behält das Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung Teil II gegebenenfalls als Sicherheit ein.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.

Trotz Verlusts der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
  • Das KBA veröffentlicht den Verlust der abhandengekommenen Zulassungsbescheinigung Teil II im 14-tägig erscheinenden Verkehrsblatt.
  • Erst nach Ablauf von 2 Wochen darf die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.
  • Im Anschluss können Sie das neue Zulassungsdokument abholen. Dabei müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
  • Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, können Sie diese ohne eidesstattliche Erklärung sofort bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen.
  • Finden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II  
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von Ihnen in Kopie
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente, gegebenenfalls Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten. Bei Unleserlichkeit erhalten Sie das Ersatzdokument sofort.
  • Sie müssen den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

Rechtsgrundlage