Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Adresse
Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel

Finanzamt Kiel

Adresse
Feldstraße 23
24105 Kiel

Finanzministerium

Adresse
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Postanschrift

Postfach:7127
24171 Kiel

Leistungsbeschreibung

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.200,00 EUR

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.

Verfahrensablauf

  • Kosten für Handwerkerleistungen machen Sie mit der Einkommensteuererklärung geltend.
  • Verwenden Sie hierfür die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung.
  • Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

Voraussetzungen

Steuerlich begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung beauftragt werden und in deren Haushalt erbracht werden. Zu den Handwerkerleistungen zählen insbesondere:

  • das Streichen und Tapezieren von Innenwänden,
  • die Erneuerung von Bodenbelägen,
  • die Modernisierung von Badezimmern sowie
  • Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück.

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen sind nicht steuerlich begünstigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gilt die jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung. 

Rechtsgrundlage

§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG)