Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Herr Michael Bantin
+49 4331 202-1262
+49 4331 202-527Herr Kai Rahn
+49 4331 202-575
+49 4331 202-527Herr Volker Tams
+49 4331 202-522
+49 4331 202-527Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Adresse
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Leistungsbeschreibung
Drohen Gefahren für ein Gewässer (z. B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.
Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.
An wen muss ich mich wenden?
- An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
- an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
- in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.